Als Nachbar können Sie Ihre Nachbarrechte gegen den unmittelbaren Störer oder den Vermieter der Wohnung sowie den Eigentümer der Liegenschaft durchsetzen. Die Geltendmachung bedarf einer präzisen und umfassenden Vorbereitung. So sollten beispielsweise wegen massiver Lärmbeeinträchtigung Lärmprotokolle geführt werden, die Ihnen gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt die Rechtsdurchsetzung erleichtern.
Nachbarschaftsstreit
Wer gibt mir Recht?
Ob zu laute Musik, bellende Hunde, zu hohe Hecken oder Bäume – wir helfen Ihnen Ihre Nachbarrechte durchzusetzen
Rechtsanwaltskanzlei
Mag. Domenique Schöngrundner
Unverbindlich anfragen
Wir helfen Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn oder Vermieter gerne weiter
Streit mit dem Nachbarn? Wir regeln das!
Der Konflikt mit den Nachbarn zählt zu den häufigsten Streitfällen vor Gericht. Ob zu laute Musik, bellende Hunde, zu hohe Hecken und Bäume oder Immissionen in Form von Wasser. Die Streitpunkte sind vielzählig und oftmals komplex.
Lärmbelästigung
Ob bellende Hunde, jammernde Katzen, der Start des Rasenmähers oder aber laute Musik – diese Gründe führen nicht selten zum Streit mit dem Nachbarn. Sie fühlen sich in Ihrer Ruhe gestört, aber dieser will es einfach nicht einsehen.
Bestialischer Gestank
Sie können nicht einmal das Fenster öffnen, ohne dass Ihnen ein unangenehmer Geruch entgegenkommt? Ob intensiver Zigarettenrauch, Vermüllung oder ein anderwertig unzumutbarer Gestank aus der Nachbarswohnung macht Ihnen zu schaffen?
Grundstücks-Streitigkeiten
Weitere Konfliktpunkte zwischen Nachbarn betreffen oft die Bepflanzung von Bäumen und teils wuchernden Sträuchern an der Grundstücksgrenze. Aber auch im landwirtschaftlichen Bereich kommt es oft zu Grenzstreitigkeiten.
So setzen Sie den Nachbarschafts-Streitigkeiten ein Ende
Wenn Sie auch von Ihrem Nachbarn gestört werden, so ist dies kein Einzelfall. Nachbarschaftsstreitereien sind beim Gericht an der Tagesordnung. Sie haben auch ein Recht auf Ruhe in Ihren eigenen vier Wänden.
Welche Rechte habe ich bei einem Nachbarschafts-Streit?
Versuchen Sie zuerst sich mit dem Nachbarn außergerichtlich zu einigen. Ist dies allerdings nicht möglich, protokollieren Sie die Vorgänge so gut es geht mit (Fotos, Videos, Notizen mit Datum / Zeit, Telefongespräche). Wir helfen Ihnen weiter.
Mag. Domenique Schöngrundner
Wichtiges auf einen Blick
In einem kostenlosen Erstgespräch bei Ihrem Rechtsanwalt bekommen Sie einen Überblick über Ihre Rechte.
§ 364 ABGB. Diese gewährt Ihnen die Abwehr von unzulässigen Immissionen (Einwirkungen) vom Nachbargrundstück oder der Nachbarwohnung
Gegen die erstmalige Störung kann auch eine Besitzstörungsklage erhoben werden.
Auf Grund der kurzen Frist für die Klagserhebung von 30 Tagen nachdem Sie Kenntnis von der Störung erlangt haben ist eine rasche Kontaktaufnahme mit Ihrem Rechtsanwalt notwendig.
Als Nachbar können Sie Ihre Nachbarrechte gegen den unmittelbaren Störer oder den Vermieter der Wohnung sowie den Eigentümer der Liegenschaft durchsetzen.
Erstgespräch
Ich kläre Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf
- Lärmbelästigung
- Gestank / Geruchsbelästigung
- Hecken- & Pflanzenwildwuchs
- Baurecht & Benützungsrecht